Satzungsänderung
§7 § (3) Die LMV tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie wird vom LaVo mit einer Ladungsfrist von mindestens 3 Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. Eine schriftliche Verschickung muss mindestens zwei Wochen vor Veranstaltung durchgeführt werden, zur Einhaltung der Frist genügt auch eine Verschickung per E-Mail. Die Ladungsfrist kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen um eine Woche verkürzt werden.
„Liebe legalisieren! Gegen Strafandrohung bei Inzest.“
Die Vermeidung von Inzest ist die Voraussetzung von Gesellschaftlichkeit insofern, dass sie die Bedingung ihrer Erhaltung und Entfaltung darstellt – dies will der vorliegende Antrag nicht in Frage stellen. Ihm geht es vielmehr darum, die Legitimation eines Strafgesetzes zu kritisieren, welches unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift.
Mit Inzest wird zumeist sexueller Missbrauch in Verbindung gebracht und das nicht grundlos: Vergewaltigungen finden meist im engen Familienkreis statt. Sie sind häufig der extremste Ausdruck patriarchaler Verhältnisse in der Gesellschaft. Doch die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist bereits durch andere Strafparagrafen geschützt. Das Inzestverbot nach Paragraf 173 StGB trifft dagegen auch Fälle echter Liebe. Hier gibt es keine Opfer, welche vor TäterInnen geschützt werden müssen.
Wie ein gesellschaftliches Tabu zum Strafgesetz wurde
Die natürliche Vermeidung von Inzest lässt sich auf den Westermarck-Effekt zurück führen: Empirische Untersuchungen belegen, dass Menschen eine Abneigung gegen sexuelle Kontakte mit jenen Personen empfinden, mit denen sie die ersten dreißig Monate ihres Lebens eng verbrachten. Dieses Verhalten lässt sich bei allen Primaten beobachten. Zum Inzest zwischen selbstbestimmten PartnerInnen kommt es daher in der Regel nur, wenn diese getrennt voneinander aufgewachsen sind.
Über Jahrtausende entwickelte sich die Abneigung gegen den Inzest zu einem gesellschaftlichen Tabu, welches heute als Gesetz mit Strafandrohung im deutschen Strafgesetzbuch verankert ist. Doch jede Strafnorm, das verlangt die Verfassung, bedarf einer sachlichen Rechtfertigung. Beim Inzest-Paragrafen wird die Strafandrohung lediglich mit dem Schutz eines traditionell von Werten und Normen geprägten Tabus gerechtfertigt.
Bis in die 90er Jahre hinein wurden in Deutschland homosexuelle Männer ebenfalls lediglich zum Schutz gesellschaftlicher Tabus ins Gefängnis gesperrt. Nun muss auch die Repression gegen sich liebende Geschwister beendet werden.
Bewahrung der familiären Ordnung – Eine Paradoxie
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 13. März 2008, dass die deutsche Gesetzgebung bezüglich des Paragrafen 173 StGB legitim sei und begründete dies unter anderem mit der „Bewahrung der familiären Ordnung“, die nötig sei, um die Familie als solche zu schützen. Dieses Urteil steht in der Tradition der BundesgesetzgeberInnen, die bereits 1973 den Paragrafen mit der Begründung weiter gelten ließen, dass die Norm „Ehe und Familie“ vor der „familienzerstörerischen Wirkung“ inzestuöser Beziehungen schützen solle.
Doch Inzest, das belegen zahlreiche Gutachten (u.a. des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, MPI), ist eher „die Folge problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache“. Zudem erscheint es als fragwürdig, inwiefern die familiäre Ordnung bewahrt werden kann, wenn bei Verurteilungen entschieden wird, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden, weil diese wegen ihrer inzestuösen Liebesbeziehung ins Gefängnis gehen müssen.
Schädigung der Gesellschaft – Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
Das Bundesverfassungsgericht entschied ebenfalls, dass das Inzestverbot ein Instrument zum Schutz der „Gesundheit der Bevölkerung“ sei, da es beim Inzest eine besondere Gefahr von Erbschäden gebe.
Inwiefern Inzest im gegenseitigen Einvernehmen der Gesellschaft schade, wurde jedoch bereits im napoleonischen Frankreich in Frage gestellt. Dort wird dieser seit 1810 nicht mehr unter Strafe gestellt. Den Anstoß hierzu lieferte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in der französischen Revolution, in der es heißt: „Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen zu verbieten, die der Gesellschaft schädlich sind.“
Dass der verschwindend geringe Prozentsatz von Inzest-Kindern ein Angriff auf die „Gesundheit der Bevölkerung“ darstelle, ist abwegig. Nach Schätzungen des Freiburger Max-Planck-Instituts machen zwar etwa zwei bis vier Prozent der Bevölkerung inzestuöse Erfahrungen, zu Verurteilungen aufgrund dieses Tatbestands kommt es in Deutschland jedoch weniger als zehn mal pro Jahr. Damit scheint das Argument, dass einvernehmlicher Inzest gravierende Auswirkungen mit gesellschaftsschädigender Folge habe, erst recht unbedeutend nichtigen Charakter zu besitzen.
„Eugenische Gesichtspunkte“ – Ein Verstoß gegen die Menschenwürde
Das Zurateziehen sogenannter „eugenischer Gesichtspunkte“, die die deutschen GesetzesgeberInnen schon 1973 insbesondere beim Geschwister-Inzest anführten, ist ein akuter Verstoß gegen die Menschenwürde.
Zwar steigt bei inzestuöser Fortpflanzung die Wahrscheinlichkeit, Krankheiten zu vererben, jedoch besteht dieses Risiko auch bei anderen Personen mit entsprechenden Erbanlagen.
Vor allem aber: Unser Grundgesetz verbietet ausdrücklich jegliche Benachteiligung und Diskriminierung von so genannten Behinderten, also auch von Menschen mit Erbgutschäden. Nach unserer Werteordnung gibt es kein „unwertes“ Leben. Wer Inzest mit der Begründung unter Strafe stellt, die Zeugung behinderter Kinder müsse gezielt verhindert werden, begibt sich gefährlich nah an die NS-Ideologie heran.
Ein sich als demokratisch und sozial bezeichnender Staat darf weder einem Paar die Fortpflanzung verbieten, noch den gesunden Menschen über das eventuell entstehende kranke Leben stellen.
Außerdem: §173 StGB stellt auch den geschützten Geschlechtsverkehr oder den Geschlechtsverkehr nachweislich zeugungsunfähiger Personen ausdrücklich unter Strafe. Selbst wenn also nicht einmal die Möglichkeit der Zeugung von Kindern besteht, droht eine Gefängnisstrafe. Dies zeigt, dass die Begründung für die Strafnorm in sich selbst widersprüchlich ist.
Verbot von Sexualität – Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Im Frühjahr 2008 argumentierte die Mehrheit der BundesverfassungsrichterInnen, dass lediglich der „Vollzug des Beischlafs“ zwischen leiblichen Verwandten und damit „ein eng umgrenztes Verhalten“ unter Strafe stehe. Durch das im Strafgesetzbuch verankerte Inzestverbot würden „die Möglichkeiten intimer Kommunikation nur punktuell verkürzt“. Deshalb würden Betroffene nicht in eine „ausweglose Lage“ versetzt werden und es liege kein unzulässiger Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung vor.
Diese Argumentation als tragbar zu betrachten, wäre eine absolute Farce, die der Absurdität nur noch die Krone aufsetzt: Es wird deutlich, dass die RichterInnenmehrheit in wertekonservativer Manier lediglich den Sexualakt als solchen unter Strafe stellen will, ohne jedoch das Problem tatsächlich bei der Wurzel zu packen. Ein Bundesverfassungsgericht, welches sich um das Erkennen der psychologischen und soziokulturellen Gründe für inzestuöse Handlungen drückt und entsprechend eines traditionell von Werten und Normen geprägten Tabus urteilt, kann sich nicht der sachlichen Rechtfertigung eines Strafgesetzes behaupten.
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg fordert die Abschaffung des Paragrafen 173 StGB, der Strafandrohung bei Beischlaf zwischen Verwandten vorsieht.
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg fordert die sofortige Amnestierung aller Personen, die aufgrund des §173 StGB verurteilt worden sind.
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Beschlüsse der LMV am 24.02.2008 in Frankfurt (Oder).
„Kritische Bildung als Basis des Kampfes gegen Rechtsextremismus“
Die GRÜNEN JUGEND Brandenburg glaubt, das Politik in die Schulen gehört. Wer die Schule “politikfrei” halten möchte, lebt an den Realitäten vorbei und erleichtert es RechtsextremistInnen solche “politikfreien” Räume zu besetzen. Die Ablehnung von rechtsextremen Material in der Schule bei gleichzeitiger Auslage des Materials demokratischer Organisationen stellt auch für uns keinen Widerspruch da. Nur weil rechtsextreme Parteien gesetzlich legal operieren, ist ihre Ideologie trotzdem ein Grund sie auszugrenzen und sie nicht als normalen Diskussionspartner anzuerkennen.
Der Sumpf des Rassismus der “normalen” BürgerInnen muss trockengelegt werden, weil dies die Basis ist, auf der rechtsextreme Gruppen auch in Städten und Kommunen Fuß fassen. Die verschiedenen Organisationen, die gegen Rechtsextremismus arbeiten, auch die staatlich geförderten, leisten eine gute und wichtige Arbeit, insbesondere die Mobilen Beratungsteams. Die andere Wahrheit ist aber auch: diese gute Arbeit wird vor allem durch die Personen wahrgenommen, die sich politisch ohnehin mit dem Thema auseinandersetzen. Wir als GRÜNE JUGEND Brandenburg finden es paradox, von einem toleranten Brandenburg zu reden, während gleichzeitig Flüchtlinge in alten NVA-Bauten im Wald kaserniert werden, ohne das sich großartig Protest dagegen regen oder gar eine größere Anteilnahme aus der Bevölkerung kommen würde. Eine Antwort, warum sich die zahlreiche Programme gegen Rechtsextremismus recht staatstragend geben lautet auch: weil eben der Staat die Programme finanziert. Durch die Umgestaltung des Fördermitteltopfes wird sich diese Situation eher noch verschärfen. In diesem Spannungsfeld befinden sich viele dieser einzelnen wichtigen Akteure vor Ort. Eine Ende dieser Projekte kann aber nicht der Schluss sein, der aus dem Dilemma gezogen werden sollte, denn das würde das Ende der Arbeit gegen Rechtsextreme vor Ort sein. Sofern diese Organisationen sich nicht die Bekämpfung “jedes Extremismus”, jene Analyse, die völlig an politischen und gesellschaftlichen Realitäten vorbeigeht, auf die Fahnen geschrieben haben, arbeiten wir gerne mit diesen zusammen. Wer den (bürgerlichen) Rassismus bekämpfen möchte, muss die Leute bilden und sie zu autoritätskritischen Personen erziehen. Am Besten werden junge Menschen in Schulen und anderen Einrichtungen der Jugendarbeit erreicht. Wer diese Räume künstlich politikfrei halten will, wird nur erreichen, das sich nichts zum Guten, aber vieles zum Schlechten bewegen wird.
Gewaltenteilung - Aber richtig! Für eine von der Legislative unabhängige Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes
Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts wird laut Grundgesetz durch Bundestag und Bundesrat bestimmt. So spielen bei der Wahl der BundesverfassungsrichterInnen parteipolitische Strategien nicht selten eine wichtige Rolle. Dies stellt für die GRÜNE JUGEND eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Judikative von der Exekutive dar.
Wir fordern deshalb Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG
“Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt.”
zu ändern in
“Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden in unmittelbarer Wahl durch alle Richterinnen und Richter gewählt.”
Das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.”) sehen wir dabei gewahrt, da den Richterinnen und Richtern, die das Bundesverfassungsgericht wählen sollen, die rechtsprechende Gewalt mit demokratischer Legitimation anvertraut ist.
Begründung:
Die Gewaltenteilung ist eine der Grundlagen unserer Demokratie. Legislative, Exekutive und Judikative müssen voneinander unabhängig sein, um den Staat durch gegenseitige Kontrolle vor der willkürlichen Herrschaft einer Gewalt zu schützen. Die Unabhängigkeit der Justiz von der Legislative ist dabei besonders wichtig, schließlich besteht eine ihrer Aufgaben darin, umstrittene Beschlüsse des Gesetzgebers auf ihre Vereinbarkeit mit Grundgesetz und Menschenwürde zu überprüfen.
Deutschlands oberste RichterInnen werden aber vom Gesetzgeber selbst gewählt. Die NachfolgerInnen ausscheidender Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden abwechselnd von Bundesrat und Bundestag gewählt. Während dies im Bundesrat durch eine direkte Wahl mit Zweidrittelmehrheit geschieht, wählt der Bundestag einen RichterInnenwahlausschuss aus zwölf Abgeordneten, der wiederum die BundesverfassungsrichterInnen ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit wählt. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind zum Schweigen verpflichtet. Eine öffentliche Diskussion über die RichterInnenwahl soll offensichtlich vermieden werden.
CDU/CSU und SPD haben sich zwecks eines Reibungslosen Ablaufs dieser Wahl auf ein rotierendes Vorschlagsrecht für die zu wählenden KandidatInnen geeinigt. Diesem informalen schwarz-roten Pakt nach werden jeweils vier der acht RichterInnenstellen in den beiden Senaten mit CDU/CSU-Mitgliedern oder SympathisantInnen bzw. SPD-Mitgliedern oder parteinahen Personen besetzt. Die Wahl eineR RichterIn auf Vorschlag einer anderen Partei ist eine seltene Ausnahme.
Wie groß die Rolle des Machtstrebens der beiden Volksparteien bei der RichterInnenwahl ist, zeigt der Fall Horst Dreier. Das SPD-Mitglied sollte nach dem Willen seiner Partei vom Bundesrat zum Nachfolger des scheidenden Vizepräsidenten des Gerichts, Winfried Hassemer, gewählt werden. Dummerweise kollidierten seine liberalen Ansichten zur Forschung an embryonalen Stammzellen mit den politischen Zielen der Union, die die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat stellt. CDU und CSU benötigten deshalb einen Grund, um Dreier abzuservieren und fanden diesen in seinem Grundgesetzkommentar: Dreier relativierte darin das Folterverbot und verwies dabei auf einen Text eines Mitarbeiters seines Lehrstuhls, der die Folter von Menschen unter bestimmten Umständen klar befürwortet. Freilich ist das ein guter Grund, ihn nicht in das Verfassungsgericht zu wählen, für die Union war er jedoch nicht ausschlaggebend. Im April zog Dreier seine Kandidatur aufgrund des zu starken öffentlichen und politischen Drucks und der zu geringen Erfolgsaussichten zurück. Der Weg für eineN linientreuereN RichterIn, die der Embryonenschutzpolitik der Union nicht im Weg steht, ist nun frei.
Ein weiteres Problem ist die Intransparenz des Wahlverfahrens; vor allem im Bundestag, wo indirekt gewählt wird. Durch eine im Wortlaut des Grundgesetzes festgeschriebene unmittelbare Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes würde ein solches Vorgehen nicht möglich sein. Die Wahl der RichterInnen wäre transparent und nicht durch vorherige Absprachen beeinflussbar.
Bestrebungen, die Wahl der BundesverfassungsrichterInnen neu zu regeln und der Legislative ihr Wahlrecht zu entziehen, werden oft mit Verweis auf das Demokratieprinzip der Bundesrepublik zurückgewiesen. Weil alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen muss, benötigt auch das Bundesverfassungsgericht eine demokratische Legitimation, wodurch beispielsweise eine Zuwahl der RichterInnen durch das Bundesverfassungsgericht selbst undenkbar wäre. Eine Wahl durch alle RichterInnen würde diese Legitimation jedoch gewährleisten, da jede RichterIn (mit Ausnahme der BundesrichterInnen) durch die zuständige Landesregierung - also in einem demokratischen Verfahren - ernannt wird. Eine solches Wahlsystem wäre demnach nur eine Ausweitung des im Art. 92 GG (”Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; […]”) festgelegten Auftrags der RichterInnen, die rechtsprechende Gewalt auszuüben.
Grundlagen Selbstdarstellung
Ökologie
- Brandenburg muss gentechnikfreie Zone werden
- Keine neuen Tagebaue in der Lausitz, Schnellstmöglichster Ausstieg aus der Braunkohle
- Schrittweise Abschaltung des Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde
- Kostenloser Nahverkehr in Brandenburger Städten
- S-Bahn-Anschluss für Falkensee und Velten, Wiederbelebung stillgelegter RB-Strecken
- Schaffung autofreier (Innen)Städte, Ausbau der Fahrradinfrastruktur (wie Niederlande, Münster, Erlangen)
- Begrenzung der Hektar-Fläche zur Produktion von Biokraftstoffen (regionale Kreisläufe)
- Massiver Ausbau Erneuerbare Energien insbesondere durch zusätzlichen Bau bzw. technischer Erneuerung von Windkraftanlagen
- Förderung von Bürgersolarvereinen
- Ablehnung gegen ungeeignetes Endlager Gorleben und Solidarität mit betroffenen Anwohnern (nah an Brandenburger Grenze)
- Erhaltung der Alleen
Bildung
- Förderung frühkindlicher Bildung, jedoch nicht im Sinne eines vorschulischen Unterrichts
- kostenlose Kindergärten, Kindergartenpflicht ab 3 Jahre
- Schaffung einer Gemeinschaftsschule mittleren Reife
- fächer- und altersgruppenübergreifendes Lernen
- demokratische Mitbestimmung der SchülerInnen
- Verpflichtender Ethikunterricht für alle, Religion nur als Zusatzfach
- keine Studiengebühren
- Öffnung der Hochschulen (nicht nur durch Abi, auch durch Praxiserfahrung etc.)
Innere Freiheit
- Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen, durch eindeutig zuweisbare Nummern, bei Demonstrationen
- keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum
- Resozialisierung statt Strafe
- keine Abschiebung
- kein Bombodrom
- Erleichterung von Hauszwischennutzungen
- Legalisierung von Cannabis
Demokratie & Partizipation
- Erleichterung von Volksbegehren auf Landesebene
- höchstmögliche direkte Demokratie in Kommunen (Bürgerhaushalt etc)
- Direktwahl der Landräte
- Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre
- Wahlrecht für MigrantInnen auf Kommunal- und Landesebene, die mindestens 1/2 Jahr in Deutschland leben
Migration, Antifaschismus und Antirassismus
- Auflösung von AsylbewerberInnenheimen, Bereitstellung von Wohnungen
- Gleichstellung der Religionen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht
- Förderung antifaschistischer & alternativkultureller Infrastruktur in Brandenburg
- “Tolerantes Brandenburg” & MBTs ausbauen / besser finanziell ausstatten
- MEGA (Mobilen Einsatzeinheit der Polizei gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit): Eingrenzung des Aufgabenfeldes auf Bekämpfung Rechtsextremer
- wer in Deutschland geboren wird, bekommt deutschen Pass
Wirtschaft & Soziales
- regionale Kreislaufwirtschaft
- Steuern auf Ressourcen statt auf Arbeit
- Subventionen und Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale und ökologische Nachhaltigkeit koppeln
- Einführung eines generellen Mindestlohnes von 8 €, Schrittweise Erhöhung auf 9,40 € in Ost- und Westdeutschland
- Grundeinkommen 800 € für alle (von Geburt an) statt Hartz-4 und Elterngeld für Besserverdienende
- Bessere finanzielle Förderung von klein- und mittelständischen Firmen, Subventionsabbau bei Großunternehmen
- ExistenzgründerInnenzentrum für Frauen
- mindestens 50 % Frauen in allen staatlichen und wirtschaftlichen Vorständen der Unternehmen und Institutionen Brandenburgs
- keine Privatisierung von kommunalen Wohnungsbestand, der Energie- oder Wasserversorgung, der Krankenhäuser und Verkehrsbetrieben
- Ablehnung von ÖPP (Öffentliche Privatpartnerschaften) als Privatisierung durch die Hintertür
- Vernetzung von Brandenburg und Berlin
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 10.11.2007 in Cottbus (auf Antrag des Landesvorstandes der GRÜNEN JUGEND)Einführung von Niedersorbischen ZugansagenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg fordern die Einführung von niedersorbischen Zugansagen im Süden Brandenburgs.Begründung:
Neben den DänInnen und FriesInnen zählen die SorbInnen/WendInnen zu den drei in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten. In Brandenburg und Sachsen leben rund 60.000 SorbInnen und WendInnen. Seit dem Mittelalter bewahren sie ihre ethnische, sprachliche und kulturelle Identität, die vor allem den Süden Brandenburgs geprägt hat. In den Köpfen vieler Menschen existiert die Vorstellung einer toten Kultur, deren Sprache nur künstlich durch zweisprachige Schilder am Leben gehalten wird. Doch dem ist nicht so, denn:
• Kinder wachsen mit Sorbisch/Wendisch als Muttersprache auf
• auch nicht-sorbische/-wendische Kinder und Jugendliche lernen die Sprache in Kindergärten, Grund- und weiterführenden Schulen.
• sorbische und wendische Traditionen und Bräuche sind gesellschaftlich verankert.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg stellen niedersorbische Zugansagen eine Selbstverständlichkeit für ein Bundesland Brandenburg dar, welches mit Toleranz und Offenheit für sich werben will. Reisende sollen bereits während der Zugfahrt mit der niedersorbischen Sprache in Berührung kommen und die Eigenheiten der Region Niederlausitz kennenlernen dürfen.
Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 28.10.2007 in StrausbergSolidarität mit den GDL-LokführerInnen!Die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG erklärt sich mit den LokführerInnen und deren Anliegen solidarisch. LokführerInnen werden im europäischen Durchschnitt und gemessen an ihrer Verantwortung zu gering entlohnt. Das muss sich ändern. Da die Einheitsgewerkschaften Transnet und GDBA scheinbar unfähig sind, den Bedürfnissen der LokführerInnen Rechnung zu tragen, ist die Forderung nach einem eigenständigen Tarifvertrag legitim. Die GDL symbolisiert ein neues Vorgehen in der Auseinandersetzung mit den ArbeitgeberInnen – konfrontativ statt einknickend. Für die Zukunft wünschen wir uns aber ein gemeinsames Handeln aller gewerkschaftlichen AkteurInnen innerhalb der Deutschen Bahn, die offensiv die Anliegen der Bahnbelegschaft unterstützen. Aus Sicht der GRÜNEN JUGEND BRANDENBURG sind die Streiks auch deswegen nützlich, weil sie eine Bahnprivatisierung erschweren.
Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung vom 07.07.2007
Patente bedeuten Verknappung von Wissen, denn sie sichern in erster Linie Vermarktung bestehender Produkte und fördern häufig nicht die Entwicklung neuer Produkte. Oftmals findet sogar eine willkürliche Aneignung existierenden Wissens statt. Darüber hinaus führen auch Patente auf neue Entwicklungen unmittelbar zu Monopolen, die eine weitere Forschung und Entwicklung behindern. Patentierung dient nicht Interessen der VerbraucherInnen, sondern vor allem denen der Konzerne. Auch werden Entwicklungs- und Schwellenländer benachteiligt und die Industriestaaten bevorteiligt.
Medikamente
Patente auf Medikamente gefährden Millionen von Menschenleben in Afrika, Lateinamerika und Asien, denn sie verhindern eine effektive Versorgung mit Medikamenten in den Ländern des Südens. Es muss weiterhin erlaubt sein, kostengünstige Generika herzustellen, da diese überlebenswichtig für viele Menschen sind. Wir fordern deswegen den Konzern Novartis auf, die Klage gegen das indische Patentrecht, dass den Nachbau von Medikamenten erlaubt, fallen zu lassen. Die Pharmakonzerne sollten sich ihrer Verantwortung für die Länder des Südens endlich bewusst werden.
Währrend die Pharmakonzerne den Entwicklungsländern verbieten wollen, Generika herzustellen, eignen sie sich selbst über lange Zeit weiter gegebenes medizinisches Wissen, insbesondere von indigenen Gemeinden, an. Auf Forschungsreisen lassen sie sich die Wirkungsweise verschiedener Heilpflanzen erklären. Wieder zu Hause wird das Wissen und die Pflanze entsprechend patentiert. Das könnte, sofern das Patent vor Gericht bestand hat, dazu führen, dass die indigenen Gemeinden “ihre” Pflanzen nur noch gegen Lizenzgebühren weiterverkaufen könnten. Allerdings gibt es bei den Klagen für die indigenen Gemeinden erhebliche Hürden - so muss das Patent dort angefochten werden, wo es eingereicht wurde. Für einen langen Rechtstreit fehlt ihnen allerdings meistens das Geld.
In der Pharmaforschung selbst zeichnet sich eine fatale Entwicklung ab, denn auch hier spielen vor allem Profitinteresse eine Rolle. Die Pharmaindustrie gibt weltweit doppelt so viel Geld für Medikamente gegen Luxusprobleme wie Übergewicht, Haarausfall und Erektionsstörungen aus, als gegen Krankheiten wie Malaria oder Gelbfieber. Die Förderung von Forschung zur Beseitigung von “armutsbedingten Krankheiten” halten wir für einen richtigen Weg, so lange die Pharmaindustrie, welche sich der Probleme ungenügend annimmt, nicht von der Forschung in Form einiger Patente profitiert. Langfristig muss eine öffentliche Forschung, die ihr Wissen allen zu Verfügung stellt, gefördert werden.
Agrar - Patente machen Hunger
Patente im Agrarbereich gefährden Ernährungssouveränität im Süden und werden Hungersnöte auslösen. Sie führen zur einer Kommerzialisierung der Natur, die für alle da ist. So patentierte ein japanische Unternehmen die brasialianische Frucht Cupuacu. Als südamerikanische BäuerInnen die Frucht auf dem europäischen Markt verkaufen wollten, schritt das Unternehmen ein und verteidigte seine “Erfindung” gerichtlich. Es dauerte Jahre, bis das Patent und der Namensschutz aberkannt wurde.
Eine ähnliche Problematik existiert nicht nur bei den Früchten selbst, sondern beginnt oftmals schon beim Saatgut. Verschiede Agrarmonopolisten drängen mit patentierten Saatgut massiv auf den Markt in den Entwicklungsländern. In diesem Zusammenhang spielt vor allem das Hybridsaatgut eine Rolle - zwar verspricht es zu Teilen höhere Erträge, führt aber im Gegenzug zu einer Abhängigkeit der Bauern von den Saatgutkonzernen, da Hybridsaatgut nur einmal ausgebracht und für eine erneute Aussaat nicht wiederverwendet werden kann. Dies bedeutet das Ende für eine über Jahrhunderte gepflegte bäuerliche Praxis - nicht nur in den Entwicklungsländern. In dem 2005 erschienen Bericht “Monsanto gegen Bauern” wird ausführlich darüber berichtet, dass us-amerikanische Gentech-Bauern von dem Konzern dazu gedrängt wurden, Verträge zu unterschreiben, die Monsanto unter anderem das Recht einräumten, Kontrollen auf dem Privatland des Bauerns durchzuführen. Zudem wurde genau vorgeschrieben, welche Rechte einem Bauern bei der Aussaat von dem patentierten Saatgut zu steht, und was nicht. Hier wird nochmals deutlich, warum Gentechnik, neben vielen weiteren Gründen, keine Lösung für den Hunger in Entwicklungsländern darstellen kann. Die größten Profiteure sind keine Wohltäter, vielmehr stärken sie ihre Macht durch Patente.
Wissen - RaubkopierInnen sind FreiheitskämpferInnen
Eine globalisierte Wissensgesellschaft bietet viele Chancen und Potentiale. Doch statt der freien Verfügbarkeit von Wissen findet eine immer stärkere Privatisierung statt. Besonders im technischen Bereich hat das fatale Folgen: der Klimawandel wird kaum zu begrenzen sein, wenn nicht ein Transfer vom Wissen über Umweltechnologie in die Entwicklungsländer stattfindet.
Auch Patente auf Software behindern den freien Datenverkehr. Sollten sich Softwarepatente in Europa durchsetzen, würde dies das Aus für die freie Software bedeuten. Die anfallenden Lizenzgebühren können weder Freizeitprogrammierer, noch kleine Firmen stämmen. Patentrecherchen sind teuer. Oft führen sie auch zu keinem Ergebnis, da der Name des Patents nicht zwingend mit dem Inhalt des Antrages zusammenhängen muss.
UrheberInnen-Recht beschneidet die künstlerische Freiheit und die der Wissenschaft. Sollte die “Reform” des Urheberrechts wie geplant verabschiedet werden, würde dies u.a. bedeuten, dass der Aufbau von Onlinebibliotheken behindert wird, da nur noch die Verlage die Schriften vertreiben dürften. Zudem soll der Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken über P2P-Netzwerke verboten werden und das Recht auf Privatkopie erschwert werden, da das DRM auf CDs oder DVDs nicht umgangen werden darf. Wir wehren uns gegen die Stigmatisierung von Personen, die Kopieren von Medien erstellen und nicht gewerblich weitergeben, als “RaubkopiererInnen”. Durch ihren Einsatz für das Recht auf Privatkopie sollten sie eher als FreiheitskämpferInnen bezeichnet werden. Für kulturelle Inhalte im Internet müssen neue Lösungen gefunden werden: die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG hält eine “Kulturflatrate”, eine zu leistende Abgabe auf Breitbandanschlüsse, die es im Gegenzug erlaubt, digitale Inhalte wie Videos, Musik u.ä. dann frei aus dem Internet zu beziehen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Einsatz von Lizenzen zu fördern, die eine freie Verbreitung von Inhalten oder Software erlauben, zu fördern. Gerade die Creative Commons-Lizenz stellt schon heute für die “Inhaber” von medialen und künstlerischen Inhalten eine Alternative dar, da sie diese flexibel handhaben können. Grundidee ist, dass jedeR die entsprechenden Inhalte kopieren und weiterverbreiten kann, die kommerzielle Nutzung lässt sich, genauso wie die freie Bearbeitung, allerdings einschränken. Im Softwarebereich halten wir Lizenzen wie die GPL oder die BSD-Lizenz für die, die den besten Weg darstellen, Software öffentlich zugänglich zu machen.
Forderungen
- Verfügbarkeit von lebenswichtigen Medikamenten muss jederzeit und auf jeden Erdteil gewährleistet werden.
- öffentliche Forschung darf nicht eingeschränkt werden, denn sie kann nicht durch privat-profitorientierte Forschung ersetzt werden
- Niemand soll das Recht haben sich Leben zu eigen zu machen. Pflanzliche und tierische Produkte dürfen nicht patentierbar sein
- Patentanträge müssen genauer geprüft werden, um willkürliche Aneignung zu verhindern
- Wissen muss allen zugänglich sein
- Keine Einschränkung des Rechtes auf Privatkopie
- Einführung einer Kulturflatrate
- Förderung von freien Lizenzen, wie der Creative Commons
Wer den Klimawandel bremsen will, muss auch bereit sein radikalere Schritte zu gehen. Im Bereich der Verkehrsemissionen kann das nur bedeuten, den Autoverkehr einzuschränken und den ÖPNV und andere Fortbewegungsarten zu fördern. Dazu sind verschiedene Maßnahmen unbedingt nötig und gehören schnellst möglichst umgesetzt.
Bahnprivatisierung stoppen!
Die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG spricht sie gegen jegliche Privatisierung der Deutschen Bahn aus. Stattdessen wollen wir langfristig, nach Schweizer Vorbild, ein dezentrales Bahnsystem in öffentlicher Hand. Dazu muss ein Börsengang der Deutschen Bahn gestoppt werden.
In Brandenburg wurden laut Infrastrukturministerium bisher 700 Kilometer Eisenbahnstrecke außer Betrieb genommen. Während der ICE von Berlin nach Hamburg 90 Minuten benötigt, ist man an einem Wochenende von Potsdam nach Henningsdorf fast die gleiche Zeit unterwegs. Mit der Privatisierung wird sich die Stilllegung von Strecken fortsetzen und immer mehr Ortschaften in Brandenburg vom Netz abgeklemmt werden. Der Nahverkehr wird zu Gunsten von profitableren ICE-Strecken reduziert - eine absehbare und fatale Entwicklung. Die GRÜNE JUGEND BRANDENBURG will den öffentlichen Nahverkehr stärken. Das Bahnverkehr in einer dünnbesiedelten Region keinesfalls gleichbedeutend mit fehlender Wirtschaftlichkeit ist, zeigt die überaus erfolgreiche “Usedomer Bäderbahn”, eine Tochter der Deutschen Bahn.
Der Bus - eine Alternative für die Fläche
Während der Bus in der Stadt vor allem ein Schattendasein fristet und meistens nur als Zubringer zu den Bahnhöfen oder Straßenbahnen genutzt wird, fällt ihm in der Fläche eine andere Bedeutung zu. Schon heute stellt der Bus hier eines bedeutendsten Angebote des ÖPNVs da. Um ein Angebot in der Fläche zu verbessern, muss zusätzlich zu der, an einigen Punkten nötigen, Taktverdichtung z.B. am Wochenenden und einer genauen Abstimmung auf eventuell fahrende Regionalzüge verkehrlichen Infrastruktur flexibilisiert werden. Wir halten in diesem Zusammenhang “Rufbusse” für eine gute Lösung. Der Rufbus orientiert sich am Bedarf der Kunden und fährt auf Anfrage bestimmte Haltestellen oder andere markante Punkte an, und nimmt die Menschen, die vorher Bedarf angemeldet haben, mit.
Kostenloser ÖPNV - lieber heute als morgen
Die GRÜNE JUGEND spricht sich für einen kostenlosen ÖPNV und dessen schnellstmögliche Einführung aus.
Die Kosten für den kostenfreien ÖPNV können mit den Einnahmen aus einer Citymaut gedeckt werden. Je nach Struktur der Stadt können bestimmte Fixpunkte oder Radien festgelegt werden, deren Überschreiten entsprechende Kosten für die FahrerInnen verursacht. In Städten wie Stockholm oder London wurde der Verkehr durch eine Citymaut um über 20% verringert, auch nahm die Feinstaub- und Kohlenwasserstoffbelastung ab. Auch sollten die Regionalisierungsmittel vollständig in den ÖPNV fließen, auch das Land sollte den Kommunen für diese nötige Infrastruktur bereit stellen. Für die Kommunen lohnt sich ein kostenloser ÖPNV - in Kombination mit einer Citymaut - gleich mehrfach, denn er führt zu einer Reduzierung des Autoverkehrs. So muss sie weniger Folgekosten, die dieser verursacht, tragen - von Strafgebühren wegen erhöhter Feinstaubbelastung, über die weniger oft nötige Straßensanierung.
Im ländlichen Raum sollte der Ausbau des ÖPNV Vorrang vor einer uneingeschränkten Kostenfreiheit haben. Schülerverkehr, der zur Zeit oftmals der einzige Grund ist, öffentliche Verkehrsmittel im ländlichen Raum einzusetzen, ist hier in jedem Fall kostenfrei zu halten. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die Volksinitative “Kein Busgeld!”
Solange kein kostenfreies oder kostengünstiges ÖPNV-Angebot existiert, halten wir die Einführung eines Sozialtickets für unerlässlich. Zudem fordern wir die Verkehrskonzerne auf, Zivilkontrolleure nicht mehr einzusetzen, da diese, bedingt durch ihre “leistungsorientierte” Bezahlung, oft sehr intolerant gegen Fahrgäste vorgehen.
Kurzfassung:
- keine weiteren Streckenstilllegungen im Regionalverkehr!
- Stopp der Bahnprivatisierung!
- Ausbau des ÖPNVs in der Fläche!
- Flexibilisierung der Verkehrsinfrastruktur auf dem Land durch Rufbusse!
- Kostenloser ÖPNV, Finanzierung durch City-Maut und/oder pauschaler Gebühr per Haushalt!
- Keine Zivilkontrolleure mehr!
