Für ein demokratischeres Wahlrecht
Für die GRÜNE JUGEND Brandenburg bedeutet Demokratie, dass Gesetze und Regelungen mit Mitbestimmung jedes einzelnen Mitglieds unserer Gesellschaft diskutiert und beschlossen werden. Schließlich betreffen diese Regeln auch jeden.
Die Mitsprache der Menschen erfolgt hierzulande durch die Teilnahme der Volljährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit an Wahlen. Unter-18-Jährige und hier lebende Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben kein Wahlrecht, müssen sich dem geltenden Recht aber trotzdem unterwerfen.
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg tritt für eine Verbesserung der jetzigen Situation durch ein demokratischeres Wahlrecht ein.
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg fordert:
Abschaffung des Mindestwahlalters!
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg tritt für eine Abschaffung des Mindestwahlalters ein. Altersgrenzen sind willkürlich gezogen und benachteiligen vor allem die, deren personelle Entwicklung weiter fortgeschritten ist. Kinder haben in Deutschland keine Lobby und wenn, machen Erwachsene für sie Lobbypolitik, die im schlimmsten Fall ihre Urgroßeltern sein könnten. Oft wird an den direkten Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen vorbei gearbeitet.
Ein Mindestwahlalter spricht Kindern Urteilsfähigkeit ab. Kinder sind genauso wie Erwachsene anfällig für Manipulationen und Versprechungen - warum sollte sonst Wahlkampf geführt werden? Eine demokratische Beteiligung von Jugendlichen und Kindern von Anfang an trägt zu ihrer Entwicklung zu engagierten und mündigen BürgerInnen bei.
Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die mindestens seit einem dreiviertel Jahr in Deutschland leben
Von MigrantInnen wird erwartet, dass sie sich in unsere Gesellschaft integrieren – quasi ein Teil von ihr werden. Auch die GRÜNE JUGEND Brandenburg befürwortet und fordert die Eingliederung von EinwandererInnen. Wir sehen jedoch eine Stelle, an der MigrantInnen die Integration nicht möglich ist, solange sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen: Wahlen. Teil einer demokratischen Gesellschaft zu sein, bedeutet nämlich, auch an der Aufstellung der Regeln dieser Gesellschaft teilzunehmen.
MigrantInnen soll besser ermöglicht werden, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Ein wichtiger Schritt dazu ist die Teilnahme an sämtlichen Wahlen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Einzige Voraussetzung ist ein Lebensmittelpunkt von mindestens neun Monaten in der Bundesrepublik. In Deutschland lebende MigrantInnen sind von sämtlichen beschlossenen Gesetzen ebenso wie alle anderen BürgerInnen betroffen. Deswegen ist es undemokratisch, ihnen ein Mitbestimmungsrecht auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu verwehren.
Direktwahl der LandrätInnen
Bei Wahlen auf Kreisebene spielt die Parteizugehörigkeit der KandidatInnen oft eine geringere Rolle als auf Landes- oder Bundesebene. Persönliche Kompetenzen und Sympathien sind den WählerInnen hier wichtiger. Aus diesem Grund werden die OberbürgermeisterInnen in den brandenburgischen kreisfreien Städten direkt gewählt. Die Wahl der LandrätInnen findet jedoch in den Kreistagen statt. Gerade Mitglieder kleinerer Parteien oder parteilose KandidatInnen haben so – auch bei hoher Beliebtheit – kaum eine Chance LandrätIn zu werden.
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg fordert deswegen eine direkte Wahl der LandrätInnen.
Für mehr direkte Demokratie
Demokratie ist nicht gleich Demokratie. Im Allgemeinen wird zwischen zwei Formen unterschieden, die beide Vor- und Nachteile haben: direkte und repräsentative Demokratie. Die GRÜNE JUGEND Brandenburg sieht die direkte Demokratie als den Idealfall an.
Wenn direkte Demokratie unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, sollte man diese Chance nutzen und sie im größtmöglichen Rahmen umsetzen. Dies ist zum Beispiel auf kommunaler Ebene machbar, weil die Anzahl potenzieller DiskussionsteilnehmerInnen hier überschaubar ist. Aber auch durch Volksbegehren ließe sich mehr direkte Demokratie realisieren, wenn ein Erfolg des Volksbegehrens leichter zu erreichen wäre.
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg fordert:
Höchstmögliche direkte Demokratie in den Kommunen durch BürgerInnenversammlungen und Beteiligungshaushalt
In den Städten und Gemeinden leben viele engagierte und kompetente BürgerInnen, die sich gerne in die Politik einmischen. Es wäre unklug, die Begeisterung dieser Menschen nicht für eine lebendige und bürgernahe Demokratie zu nutzen.
Eine Möglichkeit der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene ist die Ausrichtung von BürgerInnenversammlungen, auf denen bestimmte grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden.
Auch ein Beteiligungshaushalt in den Städten und Gemeinden wäre wünschenswert. Hierbei entscheiden BürgerInnenversammlungen über den Verwendungszweck eines bestimmten Anteils des kommunalen Haushalts. Gemäß weltweiter Erfahrungen – beispielsweise in Porto Alegre, Toronto und Barcelona – hat das einen transparenteren und gerechteren Einsatz der finanziellen Mittel zur Folge. Damit dieses Konzept Sinn ergibt, müssen die Beschlüsse der BürgerInnen verbindlich sein.
Erleichterung von Volksbegehren auf Landesebene
Die brandenburgische Landesverfassung erlaubt es den BürgerInnen, sich durch Volksbegehren aktiv in die Gesetzgebung einzumischen. Die Voraussetzungen für ein Volksbegehren sind aber so hoch angesetzt, dass sie in der Realität bisher noch nie erreicht wurden. Damit die Volksgesetzgebung in Brandenburg nicht weiterhin belanglos bleibt, muss die Anzahl der nötigen Unterschriften reduziert und eine längere Frist für das Verfahren gewährt werden.
