Hinterhof in Warszawa (Polen)Am vergangenen Wochenende fand unter dem Motto “Gemeinsam frei leben” der 29. Bundeskongress (BuKo) der GRÜNEN JUGEND in Würzburg statt.

An dieser Stelle muss unbedingt der Antrag “Zwischennutzung von Häusern legalisieren!” vorgestellt werden, der von Tobias (Schatzmeister der GRÜNEN JUGEND Brandenburg) und Johannes (GRÜNE JUGEND Thüringen) auf engagierte Weise eingebracht wurde. In dem Antrag heißt es:

Eigentum sollte immer auch zum Vorteil des Gemeinwohls eingesetzt werden. Schon im Grundgesetz §14 (2) ist festgelegt: “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” EigentümerInnen, die Häuser verwaisen lassen, zeigen ein vermindertes Interesse an ihrem Eigentum. Leerstand widerspricht dem Wohle der Allgemeinheit.

Aus dieser Feststellung leiten die Antragsteller ab, dass Zwischennutzung von Häusern dem Wohle der Allgemeinheit dienen könne:

Viele Häuser, die von ZwischennutzerInnen in Anspruch genommen werden, dienen der Entwicklung von sozialen oder alternativen Lebensweisen, Projekten und Kultur. So wird alternativer Kultur ein Raum gegeben, in dem sie sich entfalten kann. Besetzte Häuser haben oftmals auch ein politisches Anliegen, das sie durch sehr starke und vor allem langfristige Arbeit gegen Rassismus & Sexismus, aber auch zu Umweltthemen in der Öffentlichkeit vertreten.

Damit längerfristige Projekte in besetzten Häusern möglich werden und den ZwischennutzerInnen Planungssicherheit verschafft werden kann, wird eine Staffelung des Nutzungsrechts nach Leerstandsjahren vorgeschlagen:Blauer Stuhl (Berlin)

Sollte ein Haus bereits drei Jahre leer stehen, kann das Haus für 1 Jahr zwischengenutzt werden. Nach 5 Jahren ist eine Nutzung für 2 Jahre möglich. Bei 10 Jahren Leerstand verbirgt der/die EigentümerIn ein Nutzungsrecht für 5 Jahre. Bei einer steigenden Anzahl an Leerstandsjahren zeigt der/die EigentümerIn ein gesteigertes Desinteresse an dem Gebäude, weshalb die steigenden Zeiten der Zwischennutzng gerechtfertigt sind.

Um dem Argument der Wertminderung besetzter Häuser zu entgehen, haben die Antragsteller deutliche Regeln zur Zwischennutzung veranschlagt:

Mit der Legalisierung von Zwischennutzungen sind die ZwischennutzerInnen dazu verpflichtet, sanitäre Mindestmaßstäbe einzuhalten, also die Versorgung mit Strom und Wasser herzustellen. Bei der jetzigen Rechtslage zieht eine Zwischennutzung oft auch Straftaten wie das “Entziehen elektrischer Energie” nach sich. Das Haus muss auf dem baulichen Niveau gehalten werden, welches es besaß, als die Zwischennutzung begann. Um diesen Sachverhalt zu überprüfen, sollten MitarbeiterInnen der Baubehörden in periodischen Abständen das Haus begehen.

Der Antrag von Tobias und Johannes konnte sich einem absolut rückschrittigen Gegenantrag widersetzen und wurde nach einem für ihn sprechenden Meinungsbild mit großer Mehrheit angenommen. Damit spricht sich die GRÜNE JUGEND dafür aus, alternativer Kultur einen Raum zu geben, in dem sie sich entfalten kann.

RSS Trackback URL Sarah | 5. November 2007 (17:39)

Bundeskongress

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