Der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Brandenburg hat sich in den letzten Wochen intensiv mit der Abstimmung über das Zugangserschwerungsgesetz beschäftigt.
Wir haben uns sehr über die beschlossenen Internetsperren aufgeregt - vor allem, weil nicht alle bündnisgrünen Abgeordneten im Bundestag dagegen gestimmt, sondern viele sich lediglich enthalten haben. Das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten kann hier eingesehen werden.
Leider hat auch “unsere” Brandenburger Abgeordnete Cornelia Behm nur mit Enthaltung gestimmt. Deshalb haben wir ihr einen offenen Brief geschrieben, den ihr nachfolgend lesen könnt.
Liebe Cornelia,
am Donnerstag, dem 18. Juni, fand im Bundestag die Abstimmung über das Zugangserschwerungsgesetz statt. Als das Ergebnis der Abstimmung bekannt wurde, stellte sich heraus, dass 15 bündnisgrüne Abgeordnete mit einer Enthaltung gestimmt hatten. Die Enttäuschung und Frustration über dieses Abstimmungsverhalten war und ist für die GRÜNE JUGEND Brandenburg immer noch sehr groß. Viele wichtige BündnispartnerInnen waren fassungslos und sehen unsere Glaubwürdigeit als Jugendverband einer BürgerInnenrechtspartei gefährdet - gerade auch deshalb, weil in der persönlichen Erklärung, die zum Abstimmungsverhalten veröffentlicht wurde, eigentlich alle Punkte aufgelistet wurden, wieso dieses Gesetz sowohl verfassungswidrig ist, als auch keinen Mehrwert bringt. Daher konnte eine Ablehnung und ein deutliches Nein für uns die einzige Konsequenz sein.
Du warst leider eine der 15 Bündnisgrünen, die sich ihrer Stimme enthalten haben. Diese Entscheidung halten wir für falsch. Folgend möchten wir dir unsere Gründe darlegen, warum uns dieses Thema so wichtig ist und wir eine Ablehnung erwartet hätten:
1. Dieses Thema ist wichtig und bewegt - aufgrund der Begeisterung für neue Medien und größter technischer Fortschritte in jüngster Zeit - viele Menschen.
a) Im Anschluss an die Abstimmung sind einige v.a. jüngere Parteimitglieder aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgetreten.
b) Als Reaktion auf die ersten Vorschläge des Zugangserschwerungsgesetzes durch Frau von der Leyen gab es eine Petition an den Deutschen Bundestag, die sich gegen Internetsperren aussprach. Sie wurde von über 134.000 Menschen unterschrieben - die mit Abstand größte UnterstützerInnenzahl, die eine Petition je bekommen hat (siehe hier)!
c) Ein paar Worte zur Piratenpartei, die bereits zur Europawahl bereits angetreten ist: Es ist eine Kernthemenpartei, die für informationelle Selbstbestimmung, Kritik an Patenten, eine Modernisierung des Urheberrechts, Transparenz und Open Access steht. Trotz der engen Themenwahl und der Tatsache, dass diese Themen innerhalb der GRÜNEN JUGEND und den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN intensiv bearbeitet werden und die Positionen mit denen der PiratInnen fast deckungsgleich sind, feiert die Piratenpartei erhebliche Erfolge. So konnte die schwedische Piratpartei bei der vergangenen Europawahl über 7 % der Stimmen erringen, bei den Unter-30-Jährigen ganze 20%! Damit erhielt sie einen Sitz im Europäischen Parlament. In Deutschland, wo sich die Partei erst 2006 gegründet hat, erzielte sie bereits 230.000 Stimmen, was 0,9 % entspricht, und hat schon weit über 3.000 Mitglieder. Zudem hat die Piratenpartei auch in Brandenburg einen aktiven Landesverband, der sich schon frühzeitig gegründet hat.
Das heißt für uns: Das Abstimmungsverhalten der Bundestagsfraktion ist gefährlich! Von 18 Enthaltungen kamen 15 aus der bündnisgrünen Fraktion, die anderen drei aus der SPD. Die anwesenden Abgeordneten von FDP und Die Linke haben geschlossen dagegen gestimmt. Der Schaden dieses Abstimmungsverhaltens ist enorm und wird uns noch sehr stark im kommenden Wahlkampf, sowohl zur Bundestagswahl und insbesondere zur Landtagswahl, betreffen. In Brandenburg erhielt die Piratenpartei bei der Europawahl ebenfalls 0,9 % - in Potsdam sogar 1,9%. Das sind Stimmen, die uns, sofern die Piratenpartei zur Landtagswahl antreten sollte, fehlen und einen möglichen Einzug in den Landtag noch zusätzlich erschweren könnten.
2. Dieses Gesetz hilft niemandem.
a) Die Sperren sind auf einfachstem Wege zu umgehen, denn das Surfen im Internet funktioniert ähnlich wie ein Telefonbuch, in dem Namen einer spezifischen Zahlenkombination zugeordnet werden. Die Internetsperre funktioniert nun so, dass die Namen aus dem Telefonbuch gelöscht werden, die eigentlichen Adressen und die entsprechenden Inhalte aber weiterhin
vorhanden sind. Sie können dann leicht auf eine neuen Namen umziehen.
b) TäterInnen und Taten bleiben durch die Internetsperre unbehelligt. Lediglich die Darstellung wird teilweise verdrängt. Man stelle sich vor, man erfährt, dass in einem Haus ein Verbrechen stattfindet und man fährt hin und versiegelt das Haus, statt reinzugehen und die Tat zu unterbinden; den/die TäterIn zu stellen. Missbrauchsopfern ist damit nicht geholfen.
c) Was wir stattdessen bräuchten, um Kindermissbrauch zu verhindern, ist eine ausgiebige Strafverfolgung. Das erfordert jedoch einen erheblich größeren Aufwand. Eine Auflistung der Sperrlisten aus der Schweiz, Dänemark, Finnland und Schweden ergab, dass sich 96 % der dort gesperrten Server in westlichen Ländern, wie den USA, Kanada, Australien, den Niederlanden und auch Deutschland befanden. Überall dort ist Kinderpornografie eine Straftat. Das BKA, welches zur Zeit die Sperrliste verwaltet, kennt die entsprechenden DNS-Namen und IP-Adressen: Da es sich in allen Ländern um eine Straftat handelt, kann durch eine formelle Anfrage eine schnelle Löschung erfolgen. Mit entsprechender Anstrengung und internationaler
Kooperation ließe sich dort viel mehr erreichen.
Das heißt für uns: Die Politik will nicht die Mittel bereitstellen, die für eine effektive Straftverfolgung nötig wären, sondern betreibt Symbolpolitik. Taten werden nicht unterbunden, lediglich die Darstellung wird be-, aber noch nicht einmal verhindert.
3. Das Gesetz ist gefährlich.
a) Das Gesetz stellt für uns einen Dammbruch dar. Eine umfassende Sperrinfrastruktur, die erstmals eingeführt worden ist, lässt sich schnell auf andere Bereiche übertragen. So forderte beispielsweise der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl eine Ausweitung der Sperrungen, beispielsweise auf sogenannte „Killerspiele“. Auch in der Pressemitteilung nach dem SPD-Parteitag, auf dem sich die Partei nur für marginale Änderungen am Sperrgesetz aussprach, stellten die Abgeordneten Dorothee Bär und Wolfang Börnsen der CDU/CSU-Fraktion fest: “Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.“ Auf dem Rücken von Missbrauchsopfern wird (absehbare) Interessenpolitik für die
Unterhaltungsindustrie betrieben. Auch andere Länder zeigen auf, wie leicht Internetsperren für andere Zwecke gebraucht werden könnten: In Litauen wurde ein Gesetz verabschiedet, in dem u.a. Kommunikation/Information über Homosexualität in Gegenwart von Minderjährigen verboten wird. Wo ist der Anfang, wo ist das Ende?
b) In den skandinavischen Sperrländern konnte beobachtet werden, dass Foren, in denen die Sperrung debattiert und kritisiert worden ist, selbst diesen Sperrungen unterworfen wurden! Wie lange noch können wir Briefe wie diesen hier auf unserer Homepage veröffentlichen?
c) Die Sperrungen sind teilweise ungenau. Es ist, als ob man mit der Schrotflinte auf eine Münze zielen würde. So ist im Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu lesen, dass durch IP-Sperrungen auch legale, vollkommen unbedenkliche Seiten von der Sperre betroffen sein können! Dies betrifft insbesondere kostenlose Webspace-Angebote von Providern. Durch eine DNS-Sperre beispielsweise von home.arcor.de wären alle Unterseiten betroffen – und damit eben auch Webseiten von Familien oder kleinen zivilgesellschaftlichen Projekten.
d) Das Gesetz ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Dies hat auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages festgestellt. Von vielen RichterInnen und JuristInnen wurden erhebliche Zweifel laut. Das BKA soll hier Befugnisse
bekommen, die ganz klar einem/einer RichterIn zugeordnet werden müssen.
Das heißt für uns: Das Gesetz verfassungsrechtlich und demokratietheoretisch grundsätzlich falsch! Der Zweck heiligt nicht die Mittel!
4. Die Beschlusslage ist eindeutig.
a) Auf der vergangenen BDK wurde das Thema der Internetsperrungen breit diskutiert. Die Abstimmung war eindeutig und im Bundestagswahlprogramm heißt es: „Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind.“
b) Klickt man auf www.gruene.de, kann dort gelesen werden: „Die Position des Bundesvorstands, der Fraktionsspitze, der Bundesdelegierten und der GRÜNEN JUGEND ist eindeutig: Internetsperren helfen im Kampf gegen Kinderpornographie nicht weiter, sondern höhlen unsere Bürgerrechte aus“ (siehe hier).
Das heißt für uns: Dein Abstimmungsverhalten entspricht nicht den Beschlüssen der Partei. Deine Gewissensfreiheit erkennen wir zu 100 % an, eine Erläuterung deiner Beweggründe sind für uns jetzt aber unverzichtbar!
Gerne würden wir mit dir persönlich ins Gespräch kommen, freuen uns aber auch über eine schriftliche Antwort deinerseits.
Mit jung.grün.stacheligen Grüßen
der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Brandenburg

Offener Brief an Cornelia Behm « Mädchen aus Ostberlin
8. Juli 2009 | 21:381
[…] in dem wir aufzeigen, warum wir diese Entscheidung für falsch halten. Der komplette Brief ist hier zu […]